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Haushalt 2010 Amt Langballig
 

Haushaltssatzung des Amtes Langballig für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 25.01.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2010 wird

  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf 3.320.000 EUR
    in der Ausgabe auf 3.320.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf 814.600 EUR
    in der Ausgabe auf 814.600 EUR
    festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf      578.700 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                   0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                   400.000,00 EUR
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                     18,89 Stellen.

 

§ 3

Die Amtsumlage wird auf 43,64 % der Umlagegrundlage (Steuerkraftzahl zuzügl. Schlüsselzuweisungen) festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 Euro.

Langballig, den 26.1.2010

gez.

Bachmann
Amtsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung nebst Plan kann im Amtshaus Langballig,
Süderende 1, 24977 Langballig zu den Geschäftszeiten
(Mo.-Fr. 8.00-12.00 h oder Do. 14.00-17.00 h) eingesehen werden.

Amt Langballig

Der Amtsvorsteher

Im Auftrage




Cordsen


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