Haushalt 2010 Amt Langballig |
Haushaltssatzung des Amtes Langballig für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 25.01.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2010 wird
§ 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Amtsumlage wird auf 43,64 % der Umlagegrundlage (Steuerkraftzahl zuzügl. Schlüsselzuweisungen) festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 Euro. Langballig, den 26.1.2010 gez. Bachmann
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