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Haushaltssatzung 2010 Westerholz
 

Haushaltssatzung
der Gemeinde Westerholz für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2010 wird

  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf 854.800 EUR
    in der Ausgabe auf 854.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf 182.700 EUR
    in der Ausgabe auf 182.700 EUR
    festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                           0 €
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   0 €
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                     0 €
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)


b) für Grundstücke (Grundsteuer B)


2. Gewerbesteuer



270 %


270 %


320 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.


Westerholz, den 10.02.2010

gez.                LS

Jürgen Bachmann
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung nebst Plan kann im Amtshaus Langballig, Süderende 1, 24977 Langballig zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8.00-12.00 h oder Do. 14.00-17.00 h) eingesehen werden.

Amt Langballig
Der Amtsvorsteher

Im Auftrage

Cordsen

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