Haushaltssatzung
der Gemeinde Westerholz für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2010 wird
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im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 854.800 EUR
in der Ausgabe auf 854.800 EUR
und
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im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 182.700 EUR
in der Ausgabe auf 182.700 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
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der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0
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der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0
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der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0
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die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
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270 %
270 %
320 %
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§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.
Westerholz, den 10.02.2010
gez. LS
Jürgen Bachmann
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung nebst Plan kann im Amtshaus Langballig, Süderende 1, 24977 Langballig zu den Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8.00-12.00 h oder Do. 14.00-17.00 h) eingesehen werden.
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
Cordsen