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Lebenspartnerschaftsurkunde
[Nr.99079003012000 ]
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Rechtsgrundlage
§ 58 Personenstandsgesetz (PStG),
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.