Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
[Nr.99012049000000 ]
Leistungsbeschreibung
Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen
- Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.
Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Angabe zur Baubetriebeeigenschaft (AÜG 2c)
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart 0)
- Auskunft aus Gewerbezentralregister (GZR 3/GZR4)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Krankenkasse
- Auszüge aller Geschäftskonten (Bonitätsbescheinigung)
- Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
- Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).
Welche Gebühren fallen an?
- Genehmigung: EUR 15,00 bis EUR 60,00
- Hinweis: In besonderen Fällen kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.