Ehrungen für Lebensretter
[Nr.99035005067000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart – möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.
Leistungsbeschreibung
Die Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station für Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen. Hier werden sie untergebracht, betreut, medizinisch versorgt und registriert. In der Erstaufnahmeeinrichtung können die Flüchtlinge einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Zudem erfolgt aus den Aufnahmeeinrichtungen die Verteilung der Asylsuchenden in die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein.
Anlaufstelle für Ukraine-Flüchtlinge ist die Landesunterkunft Bad Segeberg. ( Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge - Über uns - Standorte - schleswig-holstein.de)
Informationen für Flüchtlinge in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache gibt es unter: Ukraine aktuell - schleswig-holstein.de
Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine
Telefon: 0431 988-3369
An wen muss ich mich wenden?
Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.
An wen muss ich mich wenden?
An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.
Rechtsgrundlage
§§ 114 ff. der Zivilprozessordnung
Rechtsgrundlage
Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015
Anträge / Formulare
Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Welche Gebühren fallen an?
Keine