Handwerkskarte
[Nr.99058007060001 ]
Leistungsbeschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Was sollte ich noch wissen?
bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Angabe zur Baubetriebeeigenschaft (AÜG 2c)
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart 0)
- Auskunft aus Gewerbezentralregister (GZR 3/GZR4)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Krankenkasse
- Auszüge aller Geschäftskonten (Bonitätsbescheinigung)
- Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
- Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).
Welche Gebühren fallen an?
- Genehmigung: EUR 15,00 bis EUR 60,00
- Hinweis: In besonderen Fällen kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.