Sammlungen
[Nr.99050007005000 ]
Leistungsbeschreibung
Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Was sollte ich noch wissen?
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.