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Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft aus dem Ausland
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lebenspartnerschaftsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.
- Da von Fall zu Fall weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- 80,00 Euro für die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft,
- zuzüglich 30,00 Euro, sofern eine eidesstattliche Versicherung erforderlich ist,
- gegebenenfalls 30,00 Euro für eine namensrechtliche Erklärung.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigt ist jeder Lebenspartner. Sind beide verstorben, so können deren Eltern oder Kinder einen entsprechenden Antrag stellen.