Ausschüsse der Gemeinde Munkbrarup
Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Gemeinde Munkbrarup hat die folgende ständigen Ausschüsse gebildet:
Finanzausschuss
Ausschussvorsitzender
stellv. Ausschussvorsitzende
Bauausschuss
Ausschussvorsitzender
stellv. Ausschussvorsitzende
bürgerliche Mitglieder
Dorf- und Umweltausschuss
Ausschussvorsitzender
stellv. Ausschussvorsitzender
bürgerliche Mitglieder