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Einladung zu einer

konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung
am Mittwoch, den 29.08.2018 um 14.30 Uhr in Langballig, Gaststätte Station L, Raiffeisenstr. 1

Tagesordnung:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verpflichtung und Amtseinführung
  2. Niederschrift über die Sitzung vom 28.11.2017
  3. Grußworte
  4. Berichte
  5. Wahl der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers
  6. Wahl der 1. stellvertretenden Verbandsvorsteherin/des 1. stellvertretenden Verbandsvorstehers
  7. Wahl der 2. stellvertretenden Verbandsvorsteherin/des 1. stellvertretenden Verbandsvorstehers
  8. Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
  9. Wahl der/des Vorsitzenden des Hauptausschusses
  10. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
  11. Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
  12. Einwohnerfragestunde
  13. Verschiedenes

Für den Fall, das die Versammlung nicht beschlussfähig ist, weil weniger als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder anwesend sind, berufe ich die Verbandsversammlung zu einer erneuten Sitzung mit gleicher Tagesordnung gem. § 5 Abs. 6 GKZ i. V. m. § 38 Abs. 3 GO für den Mittwoch, den 29.08.2018 um 15.00 Uhr nach Langballig, Gaststätte Station L, Raiffeisenstr. 1, ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Versammlung dann bei Anwesenheit von mind. drei Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden beschlussfähig ist.

Hinweise für die Teilnahme an der Verbandsversammlung:
Nach dem GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) in Verbindung mit der Satzung des Verbandes sind Mitglied einer Verbandsversammlung immer die Bürgermeister. D. h. nur die anwesenden Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister können zur Beschlussfähigkeit der Versammlung gewertet werden. Im Falle der Verhinderung, kann sich die Bürger-meisterin bzw. der Bürgermeister durch seinen gesetzlichen Vertreter (1. oder 2. stellvertretender BürgermeisterIn) vertreten lassen.

Eine Vertretung durch ein anderes Mitglied einer Gemeindevertretung ist daher nicht möglich.

Auch ist hinsichtlich der vorgesehenen Wahlen nur die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters möglich. Ein stellvertretender Bürgermeister ist nicht originäres Mitglied der Verbandsversammlung.

Gäste sind natürlich, wie sonst auch, gern gesehen.

gez. Henningsen

Henningsen
Verbandsvorsteher

Protokoll über die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung am 29.08.2018 als PDF-Datei (Protokoll)