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02.03.2017

Gemeindevertretung Langballig

Hier geht es zur Niederschrift, bitte anklicken.

S i t z u n g 
der Gemeindevertretung Langballig  
am Donnerstag, den 02. März 2017 um 19.00 Uhr
  
im großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig,
  
Süderende 1 in Langballig.

Tagesordnung: 

  1. Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte 
  2. Bekanntgabe der Niederschriften über die Sitzung vom 20.12.2016;
    hier:
    Beschlussfassung über evtl. Einwendungen 
  3. Berichte der Ausschussvorsitzenden, der Delegierten und des Bürgermeisters  
  4. Einwohnerfragestunde 
  5. 23. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Langballig und Westerholz für das Gebiet „nördlich und westlich der Schulstraße“ in der Gemeinde Langballig; 
    hier:
    Abwägungsbeschluss und abschließende Beschlussfassung
  6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Lücke“ für das Gebiet „nördlich und westlich der Schulstraße“;
    hier:
    Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
  7. Nachwahl von Mitgliedern in die Ausschüsse 
  8. Wahl einer/eines Kultur- und Sozialausschussvorsitzenden und der/des Stellvertreterin/Stellvertreters 
  9. Antrag auf Erteilung einer Auskunft 
  10. Befreiung von Straßenausbaubeiträgen 
  11. Verschiedenes 
  12. Auftragsvergabe an die GMSH zur Ausschreibung der Planungsleistungen für die Errichtung einer SBR-Kläranlage der Gemeinden Langballig und Westerholz  
  13. Weitere Auftragsvergaben für das Multifunktionsgebäude 
  14. Rückzahlung eines Infrastrukturbeitrages für das Baugebiet „Laikier“ 
  15. Rückzahlung von Kaufpreisanteilen beim Grunderwerb im Baugebiet „Laikier“  
  16. Erhebung eines Erschließungskostenbeitrages 
  17. Rückzahlung eines Geldbetrages für nicht für das Bauvorhaben benötigte Ausgleichsfläche  
  18. Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten

gez. Walter Bunn  
1. stellv. Bürgermeister

Die vorstehenden Tagesordnungspunkte 12-18 werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten.

nachrichtlich:
an alle bgl. Ausschussmitglieder, den Seniorenbeiratsvorsitzenden und den Gemeindearbeiter