Seiteninhalt
Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
[Nr.99042030261002 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Fachlich freigegeben am
10.08.2022
Online-Dienste
Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.