Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:
- Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
- Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
- Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
- Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro
- PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.
Verfahrensablauf
PV-Balkonanlage
Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.
Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse für ein Wärmenetz
Bei allen anderen Fördergegenständen erhalten Sie eine Bestätigung und eine Antragsnummer. Mit der Bestätigung und der Antragsnummer können Sie loslegen und die Maßnahme umsetzen. Nach Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheids haben Sie dann 24 Monate Zeit, um die Maßnahme (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss) umzusetzen.
An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
- Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.
Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.
Die anderen Fördergegenstände (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Fachlich freigegeben am
Online-Dienste
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