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Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
[Nr.99036043001001 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen.

Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Ordens und Künstlername
  • Anschrift
  • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
  • Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
  • Kraftfahrzeugkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.

Verfahrensablauf

  •  Sie stellen den Antrag schriftlich oder online.
  • Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrbundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
  • Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kraftfahrtbundesamt (KBA)
  • Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Auskunft beantragen.

Sie können eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:

  • Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
  • Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Onlineantrag  :

  • Identifizierung über AusweisApp

Bei postalischem Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Formular

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

26.04.2024

Gebühren

  • Gebühr: 5,10 Euro
    gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gegebenenfalls zusätzliche Kosten: Postgebühren und Nachnahmegebühren bei postalischem Weg