Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
[Nr.99036043001001 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen.
Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:
- Familienname
- Vorname
- Ordens und Künstlername
- Anschrift
- Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
- Name und Anschrift der Versicherung
- Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
- Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
- Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
- Kraftfahrzeugkennzeichen
Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag schriftlich oder online.
- Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrbundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
- Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.
An wen muss ich mich wenden?
- Kraftfahrtbundesamt (KBA)
- Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Auskunft beantragen.
Sie können eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:
- Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
- Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Onlineantrag :
- Identifizierung über AusweisApp
Bei postalischem Antrag:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Formular
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Gebühr: 5,10 Euro
gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gegebenenfalls zusätzliche Kosten: Postgebühren und Nachnahmegebühren bei postalischem Weg