Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen
[Nr.99400089261000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Verfahrensablauf
Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:
- Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
- Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Online-Dienste
Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.