Seiteninhalt
Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden
[Nr.99138010019000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das pdf-Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular am Computer aus.
- Speichern Sie das Formular.
- Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de .
- Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist.
Welche Gebühren fallen an?
die Meldung ist kostenfrei möglich
Welche Fristen muss ich beachten?
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine drei Wochen Frist ab Inbetriebnahme.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Vorgesehen zum Löschen - Meldungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen Registrierung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
BMWi / Bundesnetzagentur
Fachlich freigegeben am
14.12.2015