Förderung für das Programm "Software-Sprint - Förderung von Open Source Entwicklern" beantragen
[Nr.99400208017000 ]
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.
Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.
Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:
- gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
- Datenvisualisierung und Storytelling, das heißt erzählerische Weitergabe von Wissen
- neue Ansätze und Mittel, um Daten zu erzeugen, zu teilen und zu nutzen
- Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre
- Datenanalyse, um stichhaltig Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu gestalten
Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".
Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze (kurze Projektbeschreibung)
- Sie reichen Ihre Skizze in digitaler Form auf dem Internetportal des Prototype Fund ein.
-
Ihre Projektskizze wird nach folgenden Merkmalen bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
- Vorgehen und Neuheit der Idee,
- gesellschaftlicher Nutzen,
- Qualifikation des Antragstellers, eigene Vorarbeiten,
- Erfolgsaussicht auf Verwertung, Veröffentlichung als Open Source.
- Zur Bewertung können externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen werden.
- Alle Beiträge stehen untereinander im Wettbewerb.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easy-Online.
- Rufen Sie das Internetportal easy-Online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, (notwendige technische Voraussetzungen ist z.B. eine entsprechende Software oder ein Lesegerät) können Sie den Antrag vollständig elektronisch abgeben.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger sowie der Prototype Fund wird Ihnen bei Fragen zur Antragstellung weiterhelfen.
-
Anträge werden zusätzlich nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Ist die Entscheidung positiv, erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie
- selbstständige Programmiererin oder selbstständiger Programmierer sind,
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Sie können den Antrag allein oder als kleines interdisziplinäres Team stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um sich zu bewerben, erstellen Sie in einer 1. Verfahrensstufe über ein Bewerbungsformular eine Projektskizze. Diese Projektskizze enthält folgende Angaben:
- Ihr Thema,
- Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse),
- die Laufzeit des Vorhabens,
- die Höhe der Gesamtkosten und des Förderbedarfs,
- eine Kurzzusammenfassung der Ziele und des Lösungswegs,
- aktueller Technologiestand und Neuheit des Lösungsansatzes, angestrebter gesellschaftlicher beziehungsweise technischer Nutzen, Abgrenzung von verwandten Ansätzen,
- Darstellung Ihrer Person bezüglich Ihrer bisherigen Erfahrungen und Projekte,
- Ihre Arbeitsplanung, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen und zeitlichem Ablauf,
- eine Auflistung der Personenmonate (die Summe der Monate, die alle Projektbeteiligte arbeiten) mit Personal- und gegebenenfalls Gemeinkosten,
- Verwertungsperspektiven der Ergebnisse unter Open-Source-Lizenz, zu erwartender Praxiseinsatz sowie Anschlussmöglichkeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.
Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
- 30.09.2023
- 31.03.2024
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zum "Software-Sprint" - Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern. Bundesanzeiger vom 01.08.2016
- Änderungsbekanntmachung vom 18.07.2017
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF
- Verordnung der EU-Kommission über Zuwendungen als "De-minimis"-Beihilfe
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.
Urheber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 511
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fachlich freigegeben am
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