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Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Wohngebäuden beantragen
[Nr.99148079017000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:

  • den Neubau oder der Sanierung ihres Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus,
  • die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes mit Einzelmaßnahmen.

Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Leistungen zur energetischen Fachplanung,
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Auswertung von Angeboten,
  • Baubegleitung und Kontrolle der energetisch relevanten Bauausführung durch einen Experten für Energieeffizienz,
  • Abnahme und Bewertung der Maßnahmen,
  • Erstellung von Zertifikaten der Nachhaltigkeit.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Sie Ihren Neubau oder ihre Sanierung nicht mit einem Kredit oder Zuschuss aus dem Programmen Energieeffizient Bauen (153) oder Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren,
  • wenn Ihr Experte für Energieeffizienz nicht wirtschaftlich unabhängig ist, weil er zum Beispiel Besitzer oder Angestellter des von Ihnen beauftragten Bauunternehmens ist,
  • wenn Sie schon mit der Baumaßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.

Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe und beauftragen sie diesen mit der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens.
  • Von Ihrem Experten erhalten Sie die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Die dort aufgedruckte Identifikationsnummer (BzA-ID) benötigen Sie für die Antragstellung.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Geben Sie dabei die BzA-ID an. Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
  • Wenn Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
    • persönliche Daten eingeben,
    • Passwort festlegen,
    • Sicherheitsabfrage definieren,
    • Registrierung abschließen.
  • Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW. Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Baumaßnahme beginnen.
  • Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
    • Post-Ident,
    • Video-Identifizierung oder
    • SCHUFA-IdentitätsCheck.
  • Wählen Sie eine Variante aus und folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
  • Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
  • Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung hoch. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • alle Investoren (Bauherren), die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie können den Zuschuss nur bekommen, wenn Sie für Ihren Neubau oder Ihre Sanierung einen Kredit oder Zuschuss der KfW aus einem der folgenden Förderprogramme nutzen:
    • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
    • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
    • Energieeffizient Bauen (153)
  • Ihr Experte für Energieeffizienz muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein
  • Ihr Experte für Energieeffizienz muss wirtschaftlich unabhängig sein. Ihr Experte ist unabhängig, wenn
    • er nicht Inhaber, Gesellschafter oder Angestellter Ihres beauftragten Bauunternehmens oder Lieferanten ist,
    • er nicht von Ihrem Bauunternehmen oder Lieferanten beauftragt ist und
    • er keine Lieferungen oder Leistungen vermittelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung benötigen Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Baubegleitungszuschuss (431)

Um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen, müssen Sie nach Abschluss der Baubegleitung folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Baubegleitungszuschuss (431)

Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.

Welche Gebühren fallen an?

  • entfällt

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort
  • Auszahlung: die Bestätigung nach Durchführung muss bis spätestens 36 Monaten nach der Zusage durch die KfW eingereicht werden

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags:
    • sofort, wenn die Prüfung Ihres Antrags direkt online abgeschlossen werden kann
    • falls nicht, in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

12.08.2020