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Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
[Nr.99071001001000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird empfohlen sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Fachlich freigegeben am

14.06.2022