Beratung für Menschen mit Behinderung - Landesbeauftragte/Landesbeauftragter
Leistungsbeschreibung
In Schleswig-Holstein können Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die ihre Behinderung betreffen, Beratung erhalten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als übergreifende/n, unabhängige/n Ansprechpartner/in wenden, die oder der in Grundsatzfragen Auskünfte erteilt.
Neben der Beratung, bei denen Einzelpersonen konkrete Unterstützung erhalten, ist die oder der Landesbeauftragte auch für die Beratung der Landesregierung und den Landtag in Fragen zum Thema Behinderung zuständig. Des Weiteren arbeitet sie oder er mit Vereinen, Verbänden und kommunalen Vertretungen der Menschen mit Behinderung zusammen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Klären Sie ggf. mit der oder dem Landesbeauftragten vorab, ob und welche Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.
Nicht tätig wird die oder der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit der Angelegenheit befasst ist.
Ebenfalls wird die oder der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Sie oder er überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.