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Ermäßigung des Regelelternbeitrages für Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffel)

Allgemeine Informationen

Eltern haben einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtung an den Träger zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird von dem Träger der Einrichtung festgelegt. Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen können auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr durch den Träger erhalten.

Der Umfang der Ermäßigung richtet sich danach, in welcher Höhe das einzusetzende Einkommen den Bedarf einer Familie (hier nur Abdeckung des notwendigen Lebensunterhaltes) über- oder unterschreitet. Eine Ermäßigung kann zwischen 10 Prozent und 100 Prozent im Rahmen der Förderrichtlinien des Kreises liegen.

Antrag und notwendige Unterlagen:

  • Antrag
    Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das offizielle Antragsformular. Wir bitten Sie, den Antrag, erhältlich im zuständigen Sozialzentrum oder in den Kindertageseinrichtungen, möglichst selbst auszufüllen.
  • Notwendige Unterlagen
    Entnehmen Sie bitte dem Antragsformular, welche Belege beizufügen sind.
    Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass bei gleich bleibendem Einkommen bitte die Nachweise der letzten drei Monate und bei wechselndem Einkommen bitte die Nachweise der letzten zwölf Monate beizufügen sind.

Hinweise

  1. Kosten der Kindertageseinrichtung, wie zum Beispiel Milchgeld oder Bastelbedarf unterliegen nicht der Sozialstaffel und sind immer vom Antragsteller zu tragen.
  2. Eine eventuell ausgesprochene Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigem Sozialzentrum eingegangen ist. Rückwirkende Bewilligungen sind nicht möglich. Der jeweilige Bewilligungszeitraum ist dem Ermäßigungsschreiben zu entnehmen.
  3. Änderungen der im Antrag gemachten Angaben (insbesondere über die Einkommensverhältnisse) sind dem für Sie zuständigen Sozialzentrum unverzüglich mitzuteilen.
  4. Im Rahmen der Geschwisterermäßigung wird für das zweite beitragspflichtige Kind der Regelelternbeitrag um 30 Prozent und für jedes weitere beitragspflichtige Kind um 60 Prozent, unabhängig von der Höhe des Einkommens, herabgesetzt. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Kindertageseinrichtung.

Für weitere Nachfragen stehen Ihnen die zuständigen SachbearbeiterInnen in den einzelnen Sozialzentren gern zur Verfügung.

Bei Fragen zu Rechts- und Widerspruchsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

Das Sozialzentrum Schleswig-Stadt ist nicht zuständig für den Stadtteil Friedrichsberg. Sollten Sie im Stadtteil Friedrichsberg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Sozialzentrum Schleswig-Umland. Zur Vereinfachung finden Sie hier ein alphabetisches Verzeichnis des Stadtteils Friedrichberg.