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§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden
 

erhöht 

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

Im Verwaltungshaushalt      
die Einnahmen 3.614.500   251.473.000 255.087.500
die Ausgaben   317.300 277.453.000 277.135.700
         
Im Vermögenshaushalt        
die Einnahmen 1.929.800   17.979.000 19.908.800
die Ausgaben 1.929.800   17.979.000 19.908.800
         
    § 2    
Es werden neu festgesetzt        
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 5.033.500 auf 3.064.200
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 5.118.000 auf 2.550.000