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§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden           

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge    

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

Im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen

3.614.500

251.473.000

255.087.500

die Ausgaben

317.300

277.453.000

277.135.700

Im Vermögenshaushalt
die Einnahmen

1.929.800

17.979.000

19.908.800

die Ausgaben

1.929.800

17.979.000

19.908.800

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 5.033.500 € auf 3.064.200 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 5.118.000 € auf 2.550.000 €