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- Die behördliche Meldung von Bohrungen hat einen Monat vor Beginn der Bohrarbeiten zu erfolgen.
- Die Meldung an den Staatlichen Geologischen Dienst hat zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten zu erfolgen
- Die Meldung an die zuständige Bergbehörde hat zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten zu erfolgen.