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- An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr im Falle von
Bundesautobahnen,
Bundesstraßen,
Landesstraßen,
nicht-bundeseigenen Eisenbahnen,
Häfen und
Flughäfen. - An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein im Falle von Deichbauten.
- An das Amt für Planfeststellung Energie im Falle von Energiefreileitungen ab 110 KV und Gasversorgungsleitungen.
- An das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, im Falle von Bundeseigenen Eisenbahnen.