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- Keine im Falle eines Antrags auf Versorgung wegen der gesundheitlichen Folgen einer Schädigung.
- Der Antrag auf Gewährung einer Kapitalentschädigung nach § 17 Abs. 4 StrRehaG ist bis zum 31. Dezember 2019 zu stellen.
- Die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG beginnt immer mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat.