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Was erledige ich wo? Fischereischein |
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1. Grundsatz: | Jeder, der Fischfang ausübt, muss einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen (§ 26 Landesfischereigesetz vom 10.02.96). | |
2. Kontakt: | Gemeinde Harrislee Frau Antonjuk Zimmer 10 Tel.: 706-124 | |
3. Kosten: | 10,00 € für die Ausstellung des Fischereischeines | |
4. Erforderliche Unterlagen: | Personalausweis oder Reisepass mit letzter Melde- bescheinigung, ein Passfoto, Nachweis Sportfischerei- prüfung | |
5. Zu beachten: | Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischerei- abgabe entrichtet wurde. Die Gebührenmarke kann für 8,00 €/Jahr bei der Information des Bürgerhauses erworben werden. | |
Gemeinde Harrislee Süderstraße 101 24955 Harrislee |
Tel.: 0461 706-0 Fax: 0461 706-173 E-Mail: info@gemeinde-harrislee.de | |
Stand: 01.01.2002 |