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Was erledige ich wo?

Fischereischein
1. Grundsatz: Jeder, der Fischfang ausübt, muss einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen (§ 26 Landesfischereigesetz vom 10.02.96).
2. Kontakt: Gemeinde Harrislee
Frau Antonjuk
Zimmer 10
Tel.: 706-124
3. Kosten: 10,00 € für die Ausstellung des Fischereischeines
4. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Melde-
bescheinigung, ein Passfoto, Nachweis Sportfischerei-
prüfung
5. Zu beachten: Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischerei-
abgabe entrichtet wurde. Die Gebührenmarke kann für 8,00 €/Jahr bei der Information des Bürgerhauses erworben werden.
Gemeinde Harrislee
Süderstraße 101
24955 Harrislee
Tel.: 0461 706-0
Fax: 0461 706-173
E-Mail: info@gemeinde-harrislee.de
Stand: 01.01.2002

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