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- Bei der Einfuhr von Lebensmitteln von Dänemark nach Schleswig-Holstein, handelt es sich nicht um einen Einfuhrvorgang in die EU, sondern um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dabei ist eine Abfertigung durch eine GKS nicht erforderlich.
- Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen diese mit den zuständigen Zolldienststellen abgeklärt werden.
- Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Handel finden Sie auf den Seiten der EU - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
- Grenzkontrollstellen der EU-Mitgliedstaaten (nur in Englisch verfügbar)
- BVL - Grenzüberschreitender Handel
- BVL - Zugelassene Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU)
- EU Member States' border inspection posts (english only)
- BVL - Cross-border trade
- BVL - Approved establishments for the trade in food of animal origin in Germany (BLtU)