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Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:
- Lüftungsanlagen,
- CO-Warnanlagen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
- Feuerlöschanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen.
Die Prüfsachverständigen prüfen nur die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen, nicht die Funktion im übrigen.