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- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.