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Ansprechpartner/in | Ute Risch/Rainer Hartel |
Betreuter Personenkreis | Die Wohnstätte Sophienhöh betreut Frauen und Männer mit einer psychischen Erkrankung, einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte, die durch Suchtmittelmissbrauch, insbesondere Alkohol, beeinträchtigt sind, jedoch keiner akuten Krankenhausbehandlung mehr bedürfen, die Betreuung und Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII benötigen |
Ausschlusskriterien |
Personen, die
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Zielsetzung |
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Platzzahl | Wir verfügen über insgesamt 40 Plätze |
Angebote/ Hilfen/ Maßnahm |
Unterstützung bei der Übernahme von Aufgaben Einkaufstraining Umgang mit Geld Selbstfürsorge (Achtsamkeit) Pflege des Gartens Versorgen von Tieren Hauswirtschaftliche Verrichtungen im Rahmen der Bewohnergemeinschaft
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Durchschnittliche Verweildauer | ist individuell verschieden |
Anschluss-Maßnahmen | Es besteht die Möglichkeit in eine Wohngruppe zu wechseln. (vollstationär). Zielgruppe sind BewohnerInnen, die bereits über ein gewisses Maß an Kompetenzen in der eigenständigen Lebensführung sowie über ausreichende psychische Stabilität verfügen. Anschlussmaßnahmen können der Wechsel in eine Betreuungsform mit niedriger Intensität sein. |
Wichtige Verbund-Partner | Schleswiger Werkstätten Wohnstätten Integrationsfachdienste Netz an Ärzten Rechtliche Betreuer Institutsambulanz Trauma-Netzwerk Martinsstift Frauenzentrum Schleswig |
Personal | Das Team besteht aus Dipl. Sozialpädagogen, Erzieherinnen, soz. päd. Assistenten, pädagogischen Hilfskräften, Pflegekräften. es ist ein Betreuungsschlüssel von 1:5,95 vereinbart. |
Öffnungszeiten | Betreuung während des Tages ist in der Zeit von 06:30 bis 19:00 Uhr gewährleistet. Betreuung während der Nacht ist in der Zeit von 19:00 bis 07:00 über eine Nachtbereitschaft sicher gestellt. |
Lage und Erreichbarkeit | Die Einrichtung liegt im nordöstlichen Bereich der Stadt Schleswig. Sie ist in ein landwirtschaftliches Umfeld eingebettet. Die Lage lädt zu Spaziergängen ein. In der näheren Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Eine Bushaltestelle zur Fahrt ins Zentrum der Stadt Schleswig befindet sich direkt gegenüber der Wohnstätte. Im Stadtgebiet sind Ärzte, Krankenhäuser, eine Einkaufsstraße u. m. vorhanden. |
Rechtsgrundlage/ Leistungsträger | Es gilt die Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. §75 Abs. 3 SGB XII Zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat – Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig (Leistungsträger) und Herrn Rainer Hartel, Schleidörfer Str. 24, 24837 für die Wohnstätte Sophienhöh mit Sitz der Einrichtung Schleidörfer Str .24, 24837 Schleswig. Diese Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen für: • Den Inhalt, den Umfang und die Qualität der zu erbringenden Leistung (§75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII m. § 76 Abs. 1 SGB XII) • Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung (§ 75 Abs. 3 Nr.3 SGB XII) • Die leistungsgerechte Vergütung • Verfahrensfragen Die Einrichtung ist eine Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 4 des Landesrahmenvertrags und § 13 Abs. 2 SGB XII. |
Dachverband der Einrichtung | Bund privater Anbieter (bpa) |
Besondere Strukturmerkmale | |
Anmerkungen |