Haushaltssatzung
der Gemeinde Westerholz für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.07.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 850.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 860.100 EUR
einem Jahresüberschuss von 0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von -10.100 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 836.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 737.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 130.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
-
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
-
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
-
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
-
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310%,
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 310% -
Gewerbesteuer 340%.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerheblichen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Langballig, den 16.07.12
Gemeinde Westerholz
Der Bürgermeister
LS gez. Bachmann
Bachmann
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Satzung nebst Plan kann im Amtshaus Langballig, |
Amt Langballig gez. Cordsen Cordsen |