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Haushaltssatzung
der Gemeinde Westerholz für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.07.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

  1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf 850.000 EUR
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 860.100 EUR
    einem Jahresüberschuss von 0 EUR
    einem Jahresfehlbetrag von -10.100 EUR
  2. im Finanzplan mit
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 836.100 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 737.000 EUR

    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.000 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 130.000 EUR

    festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR

  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310%,
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 310%
  2. Gewerbesteuer 340%. 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerheblichen über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.

Langballig, den 16.07.12

Gemeinde Westerholz
Der Bürgermeister

LS gez. Bachmann

Bachmann
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung nebst Plan kann im Amtshaus Langballig,
Süderende 1, 24977 Langballig zu den Geschäftszeiten
(Mo.-Fr. 8.00-12.00 h oder Do. 14.00-17.00 h) eingesehen werden.

Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage

gez. Cordsen

Cordsen

 

20.07.2012