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         Amt Langballig
    Der Amtsvorsteher

    für die Bürgermeisterin
der Gemeinde Munkbrarup

Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemeinde Munkbrarup

Nach § 8 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein wird in der Gemeinde Munkbrarup folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:

Teilstück eines Weges zwischen Siegum und Bockholmwik (Holmüß) (Gemarkung Rüde, Flur 3, Flurstück 18) in einer Länge von 240 m von Bockholmwik kommend.

Das Orignal dieses Verwaltungsaktes und seine Begründung können in der Amtsverwaltung Langballig zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung haben Sie das Recht des Widerspruches. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb ei­nes Monats nach Zusendung dieses Bescheides beim Amtsvorsteher des Amtes Langballig, Süderende 1, 24977 Langballig eingelegt wird.

Im Auftrage

 

Cordsen

09.05.2008