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Die Gemeinden des Amtes Langballig führen die Reinigung der Hauskläranlagen in Form der Regelentsorgung (alle 2 Jahre) ab dem Jahr 2011 durch. Anlagen, die bedarfsgerecht entsorgt werden sollen, werden zu enem gesonderten Termin gereinigt, wenn dieser Bedarf rechtzeitig der Verwaltung gemeldet wurde und keine besondere Dringlichkeit besteht. Im Übrigen werden diese als Sonderabfuhr gehandhabt was wiederum mit höheren Gebühren verbunden ist.