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Überörtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung

Vom 04. - 14. Juni 2012 fand eine unvermutete überörtliche Prüfung der Finanzbuch­haltung des Amtes Langballig statt. Diese Prüfung wurde gemäß § 5 Kommunalprüfungs­gesetz durch das gemeinsame Kommunalprüfungsamt des Kreises Schleswig-Flensburg und des Kreises Nordfriesland durchgeführt.  

Das Prüfungsergebnis hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 29. November 2012 zur Kenntnis genommen.    

Der Prüfungsbericht liegt zu den Geschäftszeiten der Amtsverwaltung Langballig in der Zeit vom 14. Dezember - 28. Dezember 2012 öffentlich zur Einsichtnahme in der Amtsver­waltung Langballig, Süderende 1, 24977 Langballig, Zimmer 16, aus.  

Langballig, d. 10.12.2012  

Amt Langballig  
Der Amtsvorsteher 

Im Auftrage  

gez. Schmeiduch  
Ltd. Verwaltungsbeamter

13.12.2012