Bitte geben Sie die Lohnsteuerkarte 2002 an das zuständige Finanzamt zurück!
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind alle für das Kalenderjahr 2002 ausgestellten Lohnsteuerkarten an das zuständige Finanzamt zurück zu leiten. Hiervon betroffen sind auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer, die ihre Lohnsteuerkarten nicht für die Einkommensteuerveranlagung oder den Lohnsteuerjahresausgleich benötigen.
Die Lohnsteuerkarten 2002 werden zur Ermittlung des so genannten Verteilerschlüssels herangezogen, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an Lohn- und Einkommensteuer erhält.
Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert somit die Höhe dieses für die Gemeindefinanzen so wichtigen Steueranteils.
Im Interesse der Gemeinden und aller Bürger bitte ich um eine vollständige Ablieferung der nicht benötigten Lohnsteuerkarten 2002.
Nur wenn die Gemeinden die ihnen zustehenden Steueranteile vom Bund/Land erhalten, können sie die verschiedenen kommunalen Einrichtungen schaffen und unterhalten.
Ich danke für Ihr Verständnis.
Franzen
Einwohnermeldeamt