1. Änderung der S a t z u n g
der Gemeinde Wees über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen
Aufgrund des § 19 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.10.03 folgende 1. Änderung der Satzung über den Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksteilungen erlassen:
In
§ 1
wird folgende Ziffer eingefügt:
9. Bebauungsplan Nr. 12 „Großacker"
10. Bebauungsplan Nr. 13 „Kaschestraße"
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Wees, d. 06.11.2003
gez. U. Christophersen LS
(U. Christophersen)
- Bürgermeister -