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1. Änderung der S a t z u n g

der Gemeinde Wees über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen

Aufgrund des § 19 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.10.03 folgende 1. Änderung der Satzung über den Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksteilungen erlassen:

In

§ 1

wird folgende Ziffer eingefügt:

9. Bebauungsplan Nr. 12 „Großacker"

10. Bebauungsplan Nr. 13 „Kaschestraße"

 

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Wees, d. 06.11.2003

gez. U. Christophersen               LS

(U. Christophersen)
- Bürgermeister -

 

14.11.2003