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1. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer
in der Gemeinde Grundhof

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 3, 5 und 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.04.2004 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund 40,00 Euro
für den zweiten Hund 55,00 Euro
für jeden weitern Hund 70,00 Euro.

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

 

Grundhof, d. 06.04.2004

Gemeinde Grundhof

Die Bürgermeisterin

gez. Schreiber

Bürgermeisterin