1. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer
in der Gemeinde Grundhof
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 3, 5 und 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.04.2004 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 40,00 Euro
für den zweiten Hund 55,00 Euro
für jeden weitern Hund 70,00 Euro.
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
Grundhof, d. 06.04.2004
Gemeinde Grundhof
Die Bürgermeisterin
gez. Schreiber
Bürgermeisterin