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3. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Grundhof,
Kreis Schleswig-Flensburg, vom 04.02.1999


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 58) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Grundhof vom 05.04.2004 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Schleswig-Flensburg folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Grundhof vom 04.02.1999 erlassen:


Artikel 1

§ 7 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

(2) Das Sitzungsgeld wird gewährt in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Verordnung.


Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Schleswig-Flensburg vom 03.05.2004 erteilt.

Grundhof, d. 04.05.2004

Gemeinde Grundhof
Die Bürgermeisterin


gez. Silke Schreiber
Bürgermeisterin