3. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Grundhof,
Kreis Schleswig-Flensburg, vom 04.02.1999
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 58) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Grundhof vom 05.04.2004 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Schleswig-Flensburg folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Grundhof vom 04.02.1999 erlassen:
Artikel 1
§ 7 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
(2) Das Sitzungsgeld wird gewährt in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Verordnung.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Schleswig-Flensburg vom 03.05.2004 erteilt.
Grundhof, d. 04.05.2004
Gemeinde Grundhof
Die Bürgermeisterin
gez. Silke Schreiber
Bürgermeisterin