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2. Änderungssatzung
zur Satzung der Gemeinde Munkbrarup
über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 18.05.2000

Aufgrund des § 4 i. V. m. §§ 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Munkbrarup vom 01.07.2004 folgende 2. Änderungs-satzung erlassen:

Artikel 1

§ 4 Nr. 4 erhält folgende Fassung:

4.  Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die oder der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im
     Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Munkbrarup gemeldet 
     ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Artikel 2

§ 6 Nr. 7 erhält folgende Fassung:

7.  Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu 5 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer
     Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.

Artikel 3

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Munkbrarup, d. 02.07.2004

gez. M. Jebsen
Bürgermeisterin

02.07.2004