2. Änderungssatzung
zur Satzung der Gemeinde Munkbrarup
über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 18.05.2000
Artikel 1
§ 4 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die oder der das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im
Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Munkbrarup gemeldet
ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Artikel 2
§ 6 Nr. 7 erhält folgende Fassung:
7. Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu 5 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer
Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.
Artikel 3
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Munkbrarup, d. 02.07.2004
gez. M. Jebsen
Bürgermeisterin