Amtliche Bekanntmachung
Die Vertretungen der Gemeinden Dollerup, Grundhof, Munkbrarup, Ringsberg und Westerholz haben gem. § 36 GVG für die Sitzungsperiode der Jahre 2005 bis 2008 dem Amtsgericht Flensburg Bürgerinnen und Bürger zur Wahl zum Schöffen vorzuschlagen.
Die Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom 23.08.2004 bis 30.08.2004 in der Amtsverwaltung Langballig, Süderende 1, im Bürgerbüro zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder mündlich zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die gem. § 32 GVG oder §§ 33, 34 GVG nicht hätten aufgenommen werden dürfen.