2. Änderung der Satzung der Gemeinde Dollerup
über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigung
Aufgrund des § 244 Abs. 5 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EA Bau) vom 24.06.2004 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 02.12.2004 folgende 2. Änderung der Satzung über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen erlassen:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Dollerup über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen vom 20. März 1998
und
die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Dollerup über den Genehmigungsvorbehalt für Teilungsgenehmigungen vom 11. Dezember 2003 werden aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Dollerup, den 09.12.2004
gez. Peter-Wilhelm Jacobsen
-Bürgermeister-