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Öffentliche Bekanntmachung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde Munkbrarup


Die Gemeinde Munkbrarup gibt hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Abwasserbeseitigung vom 13. Mai 2004 öffentlich bekannt, dass die nachfolgend genannten Grundstücke der Flur 3 mit betriebsfertigen Abwasserkanälen versehen sind:

Campingplatz Bockholmwik (Flurstück 9/5)
Bockholmwik 25 (Flurstücke 10/1 und 10/2)
Bockholmwik 27 (Flurstücke 11/1 und 11/2)
Bockholmwik 28 (Flurstück 15/1)
Bockholmwik 31 (auch Flurstück 9/5)
Bockholmwik 33 (Flurstück 12)
Bockholmwik 34 (Flurstück 14)
Bockholmwik 35 (Flurstück 13)
Bockholmwik 36 (Flurstücke 5/8 und 5/13)
Fördeyachtclub Bockholmwik (Flurstück 5/11)

Mit dieser Bekanntmachung wird der Anschluss- und Benutzungszwang für die betroffenen Grundstücke wirksam. Der Anschluss hat bis zum 30. September 2005 zu erfolgen.

Munkbrarup, den 15. Juni 2005

Gemeinde Munkbrarup
Die Bürgermeisterin

gez. Margrit Jebsen
Bürgermeisterin

29.06.2005