Öffentliche Bekanntmachung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde Munkbrarup
Die Gemeinde Munkbrarup gibt hiermit gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Abwasserbeseitigung vom 13. Mai 2004 öffentlich bekannt, dass die nachfolgend genannten Grundstücke der Flur 3 mit betriebsfertigen Abwasserkanälen versehen sind:
Campingplatz Bockholmwik (Flurstück 9/5)
Bockholmwik 25 (Flurstücke 10/1 und 10/2)
Bockholmwik 27 (Flurstücke 11/1 und 11/2)
Bockholmwik 28 (Flurstück 15/1)
Bockholmwik 31 (auch Flurstück 9/5)
Bockholmwik 33 (Flurstück 12)
Bockholmwik 34 (Flurstück 14)
Bockholmwik 35 (Flurstück 13)
Bockholmwik 36 (Flurstücke 5/8 und 5/13)
Fördeyachtclub Bockholmwik (Flurstück 5/11)
Mit dieser Bekanntmachung wird der Anschluss- und Benutzungszwang für die betroffenen Grundstücke wirksam. Der Anschluss hat bis zum 30. September 2005 zu erfolgen.
Munkbrarup, den 15. Juni 2005
Gemeinde Munkbrarup
Die Bürgermeisterin
gez. Margrit Jebsen
Bürgermeisterin