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Hecken- und Baumrückschnitt

Wie jedes Jahr musste ich auch in diesem Jahr wieder feststellen, dass von einzelnen Hausgrundstücken Büsche, Hecken und Zäune nicht unerheblich in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Dieser Überwuchs stellt teilweise eine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere Fußgänger und auch Radfahrer sind in der Dunkelheit durch einige Zweige schon zu Schaden gekommen.

Als Haus- und Grundstückseigentümer sollten Sie daher darauf achten, dass Zäune, Hecken, Büsche und Bäume nicht auf das Nachbargrundstück (z. B. den Fußweg, Radweg oder die Straße) herüberwächst. Bedenken Sie dabei auch die Höhe eines Radfahrers und halten Sie in diesem so genannten Lichtraumprofil den Überwuchs ständig zurück.

Ferner kommt es vor, dass durch höhere Büsche und auch Bäume Straßenlaternen so zuwachsen, dass eine Ausleuchtung nur noch zum Teil oder gar nicht mehr möglich ist. Sollte eine solche Situation durch Ihre Büsche oder Bäume entstanden sein, bitte ich Sie auch hier, rechtzeitig Rückschnittmaßnahmen durchzuführen.

Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
-Ordnungsamt-


27.10.2006