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Bekanntmachung

Haushaltssatzung
der Gemeinde Ringsberg für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2005 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2006 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

387.800,00 EUR

in der Ausgabe auf

387.800,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

25.600,00 EUR

in der Ausgabe auf

25.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-
    tionen und Investitionsförderungs-
    maßnahmen auf



0,00 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
auf

 


0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 


0 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
   
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

    b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer


260 v. H.

260 v. H.

320 v. H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.


Ringsberg, den 10.12.2005

                                                                                            gez. Hans-Detlef Jordt
                                                                                                  Bürgermeister


Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung, den Haushaltsplan und die Anlagen im Amt Langballig, Zimmer 26, Kämmerei, Süderende 1, 24977 Langballig.


Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
gez. Schmeiduch




10.01.2006