Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Gemeinde Ringsberg für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2005 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2006 wird
1. im Verwaltungshaushalt
-
in der Einnahme auf
387.800,00 EUR
in der Ausgabe auf
387.800,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
-
in der Einnahme auf
25.600,00 EUR
in der Ausgabe auf
25.600,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi- |
0,00 EUR
|
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
|
0,00 EUR |
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
|
0,00 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
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0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer |
260 v. H. 260 v. H. 320 v. H.
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§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.
Ringsberg, den 10.12.2005
gez. Hans-Detlef Jordt
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung, den Haushaltsplan und die Anlagen im Amt Langballig, Zimmer 26, Kämmerei, Süderende 1, 24977 Langballig.
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
gez. Schmeiduch