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Der Gemeindewahlleiter                                                                                         
Für die Gemeinden Dollerup, Grundhof, Langballig,
Munkbrarup, Ringsberg, Wees und Westerholz


Ö f f e n t l i c h e    B e k a n n t m a c h u n g
für die Gemeinde Munkbrarup


Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Munkbrarup

Der gewählte Bewerber für die Gemeindevertretung Munkbrarup, Herr Johannes Riechmann, hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Munkbrarup mit schriftlicher Erklärung vom 10.01.2006 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Ich stelle fest, dass Herr Rainer Brandt, geb. 1957, wohnhaft Brombeerhof 9 in 24960 Munkbrarup, nach der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschland -CDU- als nächster Bewerber in die Gemeindevertretung nachrückt.

Ich weise darauf hin, dass jede und jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Munkbrarup nach § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 151), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 25.06.2002 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 126) das Recht hat, gegen die Feststellung binnen eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch einzulegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.

Langballig, d. 24.01.06

gez. Schober
Gemeindewahlleiter

24.01.2006