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 Bekanntmachung

Haushaltssatzung  
der Gemeinde Wees für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.03.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2006 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

                                                 1.907.400,00 EUR

in der Ausgabe auf

1.907.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

                                                    294.900,00 EUR

in der Ausgabe auf

                                                    294.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-
   
tionen und Investitionsförderungs-
    maßnahmen auf



0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen auf


0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 

0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 


1 Stelle


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer


260 v. H.


260 v. H.

320 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.

Wees, den 08.03.2006

gez,
Ulrich Christophersen
Bürgermeister



Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung und die Anlagen im Amt Langballig, Kämmerei, Zimmer 26, Süderende 1, Langballig.

Amt Langballig
Der Amtsvorsteher

Im Auftrage
gez. Schmeiduch




14.03.2006