B e k a n n t m a c h u n g
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dollerup in der Sitzung am 15. Juni 2006 gebilligte und zur Auslegung bestimmgte Entwurf der
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dollerup
für das Gebiet südwärtig der Ortslage Dollerup (Windenergieeignungsflächen) sowie der Entwurf der Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
vom 11. August 2006 bis zum 11. September 2006
in der Amtsverwaltung des Amtes Langballig, in 24977 Langballig, Süderende 1, während folgender Zeiten: montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich vorbringen oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Langballig zur Niederschrift in der Amtsverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem unten angehängten Übersichtsplan dargestellt.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Es ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
- Landschaftsplan der Gemeinde Grundhof
Diese Information liegt ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
Langballig, d. 09.08.2006
Im Auftrage
gez. Cordsen