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5. Änderungssatzung  
zur Satzung des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft  
für Aus- und Übersiedler, Obdachlose und Asylbewerber   
in 24977 Grundhof


Aufgrund des § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 11.9.06 folgende Satzung erlassen:


Artikel 1

§ 14 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich 4,81 € je qm Wohn- und Nutzfläche.


Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.06 in Kraft.


Langballig, den 12.09.2006

gez. Bachman
Bachmann
Amtsvorsteher

14.09.2006