5. Änderungssatzung
zur Satzung des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft
für Aus- und Übersiedler, Obdachlose und Asylbewerber
in 24977 Grundhof
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 11.9.06 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 14 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich 4,81 € je qm Wohn- und Nutzfläche.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.06 in Kraft.
Langballig, den 12.09.2006
gez. Bachman
Bachmann
Amtsvorsteher