1. Änderungssatzung
zur Entschädigungsatzung des Amtes Langballig vom 24.11.03
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern sowie der bei den Zweckverbänden tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (EntschVO) und aufgrund der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (EntschVOfF) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 11.09.06 folgende Änderungssatzung für das Amt Langballig erlassen: |
§ 1
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Die Überschrift des § 9 wird geändert in: Entschädigungen der Feuerwehrleute.
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§ 9 wird um die Abs. 3-5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„(3) Folgende Feuerwehrleute, die amtsweit für alle amtsangehörigen Wehren tätig sind und durch die Wehrführerversammlung bestellt wurden erhalten eine jährliche pauschale Entschädigung:
- Funkbeauftragter 130,00 €
- Atemschutzwart 130,00 €
- Bekleidungswart 155,00 €
- Brandschutzerzieher 100,00 €
- Ausbilder für die Truppmann/-fraulehrgänge
und Truppführer/in-Lehrgänge u. ä. 60,00 €
- Jugendwart 400,00 €
- Ausbilder der JFW 200,00 € .“
„(4) Lehrgangsteilnehmer von überörtlichen Ausbildungseinrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BrSchG), von Fachausbildungen an der Landesfeuerwehrschule (§ 18 BrSchG) und von solchen Ausbildungsveranstaltungen, die mit Genehmigung oder auf Anordnung des Amtes Langballig besucht werden, erhalten eine pauschale Entschädigung neben der Reisekostenvergütung in Höhe von 50,00 € pro Lehrgangstag, wenn dieser Lehrgang während des Erholungsurlaubes absolviert wurde.“
„(5) Gerätewarte der Feuerwehren erhalten eine jährliche Entschädigung in Höhe von 130,00 €. Die Atemschutzbeauftragten der Feuerwehren erhalten eine jährliche Entschädigung in Höhe von 50,00 €.“
§ 2
Die Änderung tritt rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft.
Langballig, den 12.09.2006
gez. Bachmann
Bachmann
Amtsvorsteher